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WaffG (Waffengesetz d. Bundesrepublik Deutschland)

Ausfertigung von Waffenbesitzkarten zum Führen von Kriegswaffen und deren Munition„ (Inoffizell)

Anforderungen zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes zur Anwendung. Unter voraussetzung des „kleinen Waffenscheins“ sollen allen deutschen Bürger der Bundesrepublik Deutschland Waffenscheine in Verbund einer Waffenbesitzkarte an die Person gebunden zum Führen von Kriegswaffen allen Kaliebers mit deren Munition befähigt werden.desktop:/HitlerAdolf-MeinKampf-Band1Und2_QUanoNultra.pdf

Zur Zielsetzung sind unsere menschlichen Bestrebungen nachzuvollziehen, darum geben wir nur den Aktuellen Umstand an, dass wir Antworten von eben auch einer Partei der Ampelregierung erhalten haben, und das wir die Angabedesktop:/HitlerAdolf-MeinKampf-Band1Und2_QUanoNultra.pdfdesktop:/HitlerAdolf-MeinKampf-Band1Und2_QUanoNultra.pdfn derzeit versuchen in unserem Sinne einzuordnen was notwendig ist und wonach sich dieser Antrag angepasst hat,um nun folgerichtig weiter hin zu arbeiten um ein entsprechendes Gesetz ergehen zu lassen hin um eine erweiterte Öffnung des WaffG in Auftrag zu geben. Informationen zum Parteiprogramm der jeweiligen Parteien an die wir herangetreten sind, sind dafür notwendig. Wir wollen den richtigen Kontext treffen und im Austausch weiter kommen.

Antrag vom 2022.Nov10 am 2024.Sep.4 überarbeitet

(inoffizell)

WaffG (Waffengesetz d. Bundesrepublik Deutschland)

Ausfertigung von Waffenbesitzkarten zum Führen von Kriegswaffen und deren Munition unter Anpassung des WaffG hin zur Ausfertigung kleiner Waffenscheine mit Waffenbesitzkarte gebunden an die Person Anforderung : Das WaffG (Waffengesetz) sieht vor, das zum Ausstellen einer Waffenbesitzkarte ein Bedürfnis bestehen muss. Dies ist in „ § 8 WaffG Bedürfnis, allgemeine Grundsätze “ festgelegt. WaffG § 19 : In " § 19 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen " ist festgelegt das Personen, um Leib und Leben zu schützen, Schusswaffen tragen müssen. Außenpolitische Spannungslage : Aktuell ist klar, dass die Notwendigkeit für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist, Schusswaffen zu tragen. Invasoren Asiens sind als Gefahr präsent. Es gilt also Schusswaffen tragen zu legitimieren, um eigens Leib und Leben zu schützen. Blick in " § 32 Rechtfertigender Notstand StGB " Nach diesem Gesetz ist die Notwendigkeit gegeben, eben im Ernstfall der im obigen Absatz genannten Gefahr entgegen gerüstet zu sein. Um eben die Grundlagen zum Eigenschutze für unser Volk darzubieten, muss eine klare Botschaft an unsere Regierung gehen. Im " Notstand " soll Volk um Leib und Leben, entgegen den Invasoren aus Asien, wehren. Das fordert ein Schusswaffen Aufrüsten innerhalb des gesammten Volks. Eine Ausfertigung von Waffenbesitzkarten an alle Bürger steht nun offen. Wir sehen den Weg über den "Kleinen Waffenschein" in Verbindung mit einer Waffenbesitzkarte und den eingetragenen Waffen an die Person gebunden, für ein anzusteuerndes Ziel. Zum Antrag : Ein Gesetzentwurf ist fällig, der eben diesen angesprochenen " Rechtfertigenden Notstand " verbindlich im WaffG festhält,so dass Waffenbesitzkarten allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zugestanden werden und wir das Volk, Bürger für Bürger, damit also zum tragen von Schusswaffen befähigt sind, wie es unter „ § 19 WaffG bestimmt ist, unter den anzupassenden Bedingungen zur Ausfertigung des kleinen Waffenscheins . Die Ampelregierung SPD,FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erhielten so am 10.November 2022 folgendes Schreiben von unserer Redaktion : Sehr geehrte Damen und Herren, Betreff: § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen Nachricht: Wir stellen hiermit Antrag, zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Verabschiedung durch die Bundesregierung. Zielstellung durch die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes folgt: Es gilt Waffenbesitzkarten, durch die Behörden, für alle Zivilbevölkerungen der Bundesrepublik Deutschland zuerteilen. Unter ausstellung des kleinen Waffenschein in Verbindung einer Waffenbesitzkarte soll die breite Bevölkerung berechtigt sein, uneigeschränkt Kriegswaffen mit deren Munition zu führen. Im Grunde so erfüllung " WaffG § 19 ", weil die Abwehr von Invasoren Asiens durch das Zivil Volk der Bundesrepublik Deutschland soll gewährleistet sein, dies in Ausfertigung des "kleinen Waffenscheins" in Verbindung einer Waffenbesitzkarte gebunden an die Person. Rechtsmitteleinvernehmlichkeit mit § 34 StGB Rechtfertigender Notstand ist auszuarbeitend in das WaffG einzupflegen um unserer Zielstellung gerecht zu werden. Hinweis zum Strafgesetzbuch (StGB) § 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Bis hier hin gilt: Illegales Waffentragen entgegen einer aktuellen Gesetzesverabschiedung die austeht sehen wir unter Berücksichtigung der fehlenden Verantwortung von Behördenwegen für keine adequate Herannäherung an die Problematik. Wir sehen eine Gesetzverabschiedung entgegen die diesen Anforderungen die wir hier vorgeben entgegen.

 

Mit freundlichem Gruß Hochachtungsvoll "

 

geä. QUanoNultra Redaktionsleitung "

Poster A2, Auftrag QUanoNultra: Öffnung des WaffG unter Vorraussetzung

Artikelnummer: 001.8711
1.500.000,00€Preis

    by Christopher Gudd

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